Das Verfahren gegen Katharina Henot leitete den Höhepunkt
der Hexenverfolgungen
in der Kölner Region von 1627 bis 1630 ein. Mit ihr wurde zum
ersten Mal ein Mitglied einer einflussreichen Kölner Familie der Hexerei
verdächtigt und verbrannt, nachdem zuvor hauptsächlich Frauen aus
unteren Bevölkerungsschichten Opfer des Hexenwahns geworden waren.
Sie entstammte einer wohl im 16. Jahrhundert aus den
Niederlanden zugewanderten, katholischen und wohlhabenden Familie. Es wird
vermutet, dass sie zwischen 1570 und 1580 geboren wurde. Der Vater Jakob
Henot war allerdings kein Glaubensflüchtling, vielmehr kam er nach Köln,
um in der Glockengasse das Amt des kaiserlichen Postmeisters zu übernehmen.
In dieser Funktion organisierte er ab 1579 das neue Postwesen im ganzen
Reich. Er ist in Köln 1569 das erste Mal bezeugt, erhielt das Bürgerrecht
aber erst 1576, da man ihm gegenüber als ehemaligem Calvinisten
misstrauisch war. Die Familie bemühte sich in der Folge, ihre katholische
Gesinnung zu zeigen. Einige der zahlreichen Kinder traten in den
geistlichen Stand ein, von diesen trug der Sohn Hartger eine Vielzahl an
geistlichen und weltlichen Würden: Er war Mitglied des Kölner
Domkapitels, Dechant von St. Andreas, Probst von St. Severin, Doktor
beider Rechte, kaiserlicher und kurfürstlicher Rat und päpstlicher
Protonotar.
Zu Beginn des 17. Jahrhunderts verlor der Vater
Katharinas sein Amt zeitweilig an Johann von Coesfeld, der das fürstlich-taxische
Postmonopol in Köln vertrat. Zwei Jahrzehnte lang kämpfte Jakob Henot
gegen diese Entscheidung an. Tatsächlich bekam er die Bestallung noch
einmal zurück, bevor er im Jahre 1625 im Alter von 94 Jahren verstarb.
Nach seinem Tod übernahm Coesfeld endgültig das einträgliche Postmeisteramt,
während Katharina Henot und ihr Bruder Hartger versuchten, es für die
eigene Familie zurückzugewinnen und zu sichern. Sie verloren den Prozess
gegen das Haus Taxis, in dem sie darum stritten, als die rechtmäßigen
Erben die Postmeisterei weiter führen zu dürfen.
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Die eigentlichen historischen Gebäude, die im
Zusammenhang mit der Lebensgeschichte der Katharina Henot wichtig
sind, existieren leider nicht mehr. Dies betrifft ihr Wohnhaus in
der Sternengasse und das Postmeisteramt in der Glockengasse.
Das nebenstehende Bild ist ein jüngerer Bau in der Glockengasse. Es
zeigt das bekannte Stammhaus des echt Kölnisch Wasser, 4711. |
Die verwitwete Katharina Henot war eine angesehene
und für ihre christliche Lebensweise bekannte Frau. Aber weder ihr guter
Ruf noch die Unterstützung durch einflussreiche Verwandte oder Freunde
noch ihre eigenen Verteidigungsversuche konnten sie vor der Folter
und der Verurteilung zum Tod bewahren. Nach fünffacher Folter
wurde sie zum Tode verurteilt und am 19.5.1627 auf dem Richtplatz zu
Melaten im Beisein einer großen Volksmenge vom Henker stranguliert –
diese Vergünstigung hatte man ihr gewährt. Ihre Leiche wurde auf dem
Scheiterhaufen verbrannt. Noch Jahre nach ihrem Tod standen auch
Katharinas Geschwister Hartger und vor Allem Franziska Henot unter
Zaubereiverdacht. Heute kann man die wichtigen historischen Quellen dieses
Falles von Hexenverfolgung im historischen Archiv der Stadt Köln einsehen. Außerdem wird
der Henot posthum gedacht, indem man ihre Statue in den Rathausturm
aufgenommen hat. Es wird im Zusammenhang des Falles „Katharina
Henoth“ häufig geäußert, dass es nahe liege, in Katharina eine der
vielen Frauen zu sehen, die aus machtpolitischen, finanziellen,
wirtschaftlichen oder auch privaten Gründen auf diese Weise ausgeschaltet
werden sollte.
In der Tat gab es eine Gruppe, die ein handfestes Interesse
daran gehabt haben dürfte, Katharina los zu werden: Schon ihr Vater lag
in ständigem Konkurrenzkampf um das Amt des Postmeisters mit den
Generalpostmeistern aus der Grafenfamilie der Taxis und dem vom Kölner
Rat vertretenen Post- und Botenwesen. Noch zu Lebzeiten des Vaters war die
gesamte Familie Henot in diese Streitigkeiten verwickelt; nach seinem Tod
vertrat Katharina die Interessen ihrer Familie im Prozess gegen die Grafen
von Taxis. Es sei also durchaus möglich, so die Vertreter dieser These,
dass diese Gegner den Hexenprozess über Dritte – möglicherweise die
Denunziantinnen – einleiten ließen. Beweise für diese immer wieder
vertretene These lassen sich zwar nicht mehr erbringen, aber es sei ein
merkwürdiger Zufall, dass das Verfahren gegen Katherina ausgerechnet in
eine Zeit falle, in der sie hartnäckig um die Rechter ihrer Familie auf
die Postmeisterei kämpfte. Da die unbequeme Konkurrentin auf üblichem
Wege nicht auszuschalten war, mache die Vermutung, dass sie auf andere
Weise – nämlich über den Umweg der Beschuldigung als Hexe –
beseitigt werden sollte, durchaus Sinn. Denn eine Frau, die einmal als
Hexe angeklagt worden war, hatte kaum eine Chance, sich von den erhobenen
Vorwürfen zu befreien. Dagegen spricht jedoch der Umstand, dass eine
Beseitigung Katharinas ohne Auswirkung geblieben wäre, solange man ihren
Bruder Hartger nicht ebenfalls aus dem Weg räumte. Zudem war die
Angelegenheit noch vor Prozessbeginn von allerhöchster Stelle entschieden
worden: Am 19.10.1626 erging die endgültige kaiserliche Entscheidung
zugunsten der Fürsten von Taxis und ihres Statthalters Johannes Coesfeld.
Eine entscheidende Rolle, so andere Historiker, spiele in diesem Fall das Kloster
St. Klara.
Informationen zu weiblicher
Berufstätigkeit in der Frühen Neuzeit.
Quellen:
- Becker, Thomas P.:
Katharina Henot, Opfer der Hexenverfolgung in der Stadt Köln.
http://members.aol.com/tombeee/hexverf/koeln.html
-
Franken, Irene und Hoerner, Ina: Hexen. Verfolgung in Köln. Germany 2000.
-
Kölnisches Stadtmuseum (Hrsg.): Frauen in Köln. 2000 Jahre
Stadtgeschichte. Bearbeitet von B. Wagner.
Köln 1990. |