Der "Hexenhammer"

 
 

1487 erscheint der "Malleus Maleficarum" (malleus = Hammer, Schlegel; malefica = Übeltäterin, Verbrecherin, Schadenzauberin), die zukünftige Rechtsgrundlage der Hexenprozesse. Um dem "Hexenhammer" die Würde der Wissenschaftlichkeit zu sichern, ist ihm eine - wahrscheinlich von den Autoren - gefälschte Approbation der Kölner Theologischen Fakultät vorangestellt.
Verfasser des Werks sind die Dominikanermönche Heinrich Institoris und Jakob Sprenger, Prior des Kölner Dominikanerklosters sowie Theologieprofessor an der Universität. Als anerkannte päpstliche Inquisitoren haben sich beide bereits bei der Verfolgung von Ketzern und später von Hexen in den Rheinlanden und in Oberdeutschland einen Namen gemacht.
Mit ihrem dreiteiligen Handbuch zur Ausrottung der "teuflischen" Frauen liefern die Dominikaner die theoretische Grundlage ihres bisherigen praktischen Tuns, das nicht immer von Erfolg gekrönt war. Ihre "Handlungsan-
weisungen" im Umgang mit den "Besessenen" umfassen Schilderungen der Hexenuntaten, ausführliche Anleitungen zu Verhör und Folter und Hinweise zur Urteilsfindung..

Quelle: Die Chronik Kölns, Köln 1991, S. 148

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