Das Clarenstift

Wie in vielen Fällen von Hexenverfolgung stand am Beginn ein Gerücht. Im Fall der Katherina Henot war das umlaufende gemeine Geschrei schon Mitte des Jahres 1626 so stark, dass sie sich genötigt sah, beim Generalvikar und einer für Hexenfragen gebildeten erzbischöflichen Kommission im August 1626 Beschwerde einzulegen und sich gegen die Gerüchte zu verwahren. Sie identifizierte in ihrem Protestschreiben selber die Quelle der Gerüchte: Im Kölner Kloster St. Klara waren einige Fälle von Besessenheit wohl Epilepsie aufgetreten. 


Das Clarenstift am Römerturm

Die Reste des Römerturms 2003
Zeughausstr./St. Apernstr.

Die besessenen Frauen hatten beim Exorzismus Katharina als Ursprung ihres Leidens angegeben. So beschuldigte z.B. eine im St. Clarenkloster exorzierte Näherin die Henot, für ihre Besessenheit vom Teufel verantwortlich zu sein; Magdalena Raußrath eine angeblich vom Teufel besessene Nonne behauptete, Katharina habe ihr und anderen Frauen den Teufel angezaubert und forderte gerichtliches Vorgehen gegen sie; Zudem ging am 8.1.1627 beim Rat eine konkrete Anklageschrift einer Laienschwester von St. Klare ein, die die bekannten Punkte noch einmal wiederholte. Katharina erkannte die von der Denunziation ausgehende Gefahr und versuchte, mit ihrer Verteidigungsschrift an die kurfürstliche Inquisition, in der sie die Beschuldigungen zurückwies und mit gerichtlichen Maßnahmen drohte, dem schlimmen Gerücht den Boden zu entziehen.

Leider umsonst, denn nun erklärte die in Lechenich als Hexe eingekerkerte Langenbergerin, sie habe einige ihrer Hexentaten gemeinsam mit Katharina begangen. Jetzt wurde von der Inquisition verlangt, dass sie sich vor einem weltlichen Gericht rechtfertigen müsse, und es schaltete sich der Kölner Rat in die Angelegenheit ein. Trotz schriftlichen Widerspruchs wurde Katherina Henot am 10.1.1627 mit dem Einverständnis des Kölner Kurfürsten Ferdinand von Bayern vom Rat verhaftet und verhört. Alle Forderungen der Angeklagten nach Gegenüberstellung mit den Denunziantinnen, Nennung der Verdachtsmomente zum Zwecke ihrer Verteidigung sowie der Antrag ihres einflussreichen Bruders Hartger auf Freilassung blieben erfolglos. Bei den Verhören beteuerte sie unerschütterlich ihre Unschuld, so dass die Anwendung der Folter gegen die nicht zum notwendigen Geständnis bereite Angeklagte verfügt wurde.

Im Februar 1627 wurde Katherina Henot drei Mal auf das Schwerste gefoltert, blieb aber standhaft bei der Beteuerung ihrer Unschuld. Sie hätte nun eigentlich frei gelassen werden müssen. Als aber umgehend neue gegen sie sprechende Indizien auftauchten, wurde sie stattdessen in noch strengere Haft genommen und erneut gefoltert. Wiederum zeigte sie ihre außergewöhnliche Standfestigkeit, gestand nichts und wurde als verstockte Sünderin dem kurfürstlichen Hohen weltlichen Gericht übergeben, dessen Schöffen sie zum Tode verurteilten.



Quellen:
- Becker, Thomas P.: Katharina Henot, Opfer der Hexenverfolgung in der Stadt Köln.  
   http://members.aol.com/tombeee/hexverf/koeln.html  
- Franken, Irene und Hoerner, Ina: Hexen. Verfolgung in Köln. Germany 2000.
- Kölnisches Stadtmuseum (Hrsg.): Frauen in Köln. 2000 Jahre Stadtgeschichte. Bearbeitet von B. Wagner.
   Köln 1990.

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